Erziehungs-
beistandschaft / Betreuungshelfer
§§27/30 SGB VIII

In unserer Arbeit wollen wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Hierbei unterstützen wir die Kinder und Jugendlichen als weitere Vertrauensperson, auch außerhalb der eigenen Familienstrukturen.

Die Hilfe in Form einer Erziehungsbeistandschaft soll Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sich von familiären Problemlagen zu lösen und sich nicht verantwortlich zu fühlen, um sich gesund und altersgerecht weiterentwickeln zu können. Des Weiteren soll die Hilfe Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, eigene Interessen zu entwickeln, sich in Gruppendynamiken besser zurecht zu finden und die eigene Autonomie aufzubauen. Die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen stützt sich hierbei auf das Erkunden des Sozialraums und gemeinsame Unternehmungen, wie zum Beispiel Sportaktivitäten oder der Besuch von unterschiedlichen Veranstaltungen mit der Leitidee, eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Kompetenzen wie Frustrationstoleranz oder Umgang mit herausfordernden Situationen sollen in der persönlichen Arbeit ausgebaut werden, um die Entwicklung im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Ein weiterer Kernpunkt der Arbeit ist die Manifestierung von Konfliktlösungsstrategien.

Die eigenen Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen stets im Vordergrund und Perspektiven werden gemeinsam entwickelt.

Weitere Aspekte der Hilfemaßnahme:

• Schulische und außerschulische Entwicklung – Rücksprache mit Lehrkräften, nach Rücksprache mit den sorgeberechtigten Eltern ist eine Teilnahme an Lernentwicklungsgesprächen möglich

• Interaktion mit Gleichaltrigen, Unterstützung bei medizinischen Bedarfen, Entwicklung eines Hobbys

• Verhinderung von Parentifizierung, Loyalitäts- und Identitätskonflikts