Begleiteter Umgang
gem. §30 SGB VIII
Der Entzug der elterlichen Sorge für das eigene Kind und eine daraus resultierende Verlegung des Lebensortes des Kindes oder Jugendlichen, Trennungs- und Scheidungskonflikte und Konflikte im Rahmen von Umgangsgestaltungen zwischen Kindeseltern stellt für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung dar. Vor allem in Hinblick auf das Kindeswohl ist es entscheidend, die Beziehung zu den Bezugspersonen aufrecht zu erhalten, um Kindern sowie Jugendlichen eine Orientierung zu ermöglichen und somit das Kindes- und Elternrecht zu wahren.
Eltern benötigen während der Umgänge hinreichend Unterstützung. Vor allem dann, wenn Unsicherheiten bestehen und das Verständnis für kindliche Bedürfnislagen Verbesserungs- und Veränderungsbedarfe zeigt oder die Fürsorge des Kindes infolge einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung eines Elternteils gefährdet ist. Um Umgänge im Sinne von Kindern und Jugendlichen zu realisieren, verstehen wir es als unsere Aufgabe, die Beziehungsgestaltung zu ermöglichen.
Die Unterstützung bei begleiteten Umgängen soll zum einen eine Beziehungskontinuität gewährleisten und zum anderen Erziehungskompetenzen erweitern. Hierzu zählt unser Anspruch, den Eltern einen Rahmen zu geben, eigene Unsicherheiten, Frustrationen und Ängste zu benennen und sich selbst zu reflektieren. Denn nur gemeinsam und wenn auf die Bedürfnisse aller Beteiligten geachtet wird, kann ein im Sinne von Kindern und Eltern gelingender Umgang im Alltag stattfinden. In der alltäglichen Umsetzung fungieren unsere sozialpädagogischen Fachkräfte als flexible Unterstützung im Alltag und passen sich auf räumliche und zeitliche Faktoren an. Für die Durchführung von begleiteten Umgängen können die trägereigenen Räumlichkeiten genutzt werden.
Momentum unterstützt bei der Organisation der Umgänge, begleitet diese und beabsichtigt die Etablierung von Vereinbarungen und Absprachen zwischen Eltern und Institutionen und überprüft regelmäßig die Befähigung von Kindeseltern, die Umgänge perspektivisch selbst zu planen und durchzuführen, sofern dies in Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst möglich ist.
„Im Zentrum unserer Arbeit steht die Sicherung des Kindeswohls“ „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern – Wir nehmen den Moment und erzeugen gemeinsam das Momentum“