Begleiteter Umgang
gem. §30 SGB VIII
Der Entzug der elterlichen Sorge für das eigene Kind mit einer Verlegung des Lebensortes des Kindes und Konflikte im Rahmen von Umgangsgestaltungen zwischen Kindeseltern stellt für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung dar. Vor allem in Hinblick auf das Kindeswohl ist es entscheidend, die Beziehung zu den Bezugspersonen aufrecht zu erhalten, um den Kindern eine Orientierung zu ermöglichen und das Kindes- und Elternrecht zu wahren.
Eltern benötigen während der Umgänge hinreichend Unterstützung. Vor allem dann, wenn Unsicherheiten bestehen und das Verständnis für kindliche Bedürfnislagen Verbesserungs- und Veränderungsbedarfe zeigt oder die Fürsorge des Kindes infolge einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung eines Elternteils gefährdet ist. Um Umgänge im Sinne von Kindern und Jugendlichen zu realisieren, verstehen wir es als unsere Aufgabe, die Umgangskontakte zu ermöglichen.
Die begleiteten Umgängen sollen zum einen eine Beziehungskontinuität gewährleisten und zum anderen Erziehungskompetenzen erweitern. Hierzu zählt unser Anspruch, den Eltern einen Rahmen zu geben, eigene Unsicherheiten, Frustrationen und Ängste zu benennen und sich selbst zu reflektieren.
Für die Durchführung von begleiteten Umgängen können die trägereigenen Räumlichkeiten genutzt werden.
Momentum unterstützt bei der Organisation der Umgänge, begleitet diese und beabsichtigt die Etablierung von Vereinbarungen und Absprachen zwischen Eltern und Institutionen und überprüft regelmäßig die Befähigung von Kindeseltern, die Umgänge perspektivisch selbst zu planen und durchzuführen, sofern dies in Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst möglich ist.
„Im Zentrum unserer Arbeit steht die Sicherung des Kindeswohls“ „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern – Wir nehmen den Moment und erzeugen gemeinsam das Momentum“